Ehrenordnung des FC Durlangen e.V 1947

Ehrenordnung (Beschluß Generalversammlung 22.04.2005)


§ 1 Vereinsehrungen

Besondere Verdienste um den Sport werden im FC Durlangen durch folgende Ehrungen gewürdigt:

Ehrenvorsitzender, Ehrenmitglied, Vereinsehrennadel,
Mitarbeiterehrennadel, Spielerehrennadel.

Um Zweck und Wert der Ehrungen zu wahren, wird ein strenger Maßstab angelegt.
Die für Ehrungen vorgeschlagenen Personen müssen die vorgeschriebenen Bedingungen einwandfrei erfüllen. Sie müssen auch in charakterlicher Hinsicht der Auszeichnung würdig sein. Ehrungen werden auf Vorschlag des Hauptausschusses vorgenommen. 
Die Ehrung erfolgt durch den Vorstand oder dessen Stellvertreter unter Beachtung nachstehender Richtlinien.

§ 2 Ehrenvorsitzender und Ehrenmitglied
Zum Ehrenvorsitzenden kann nur vorgeschlagen werden, wer mindestens 15 Jahre als Vorsitzender oder als dessen Stellvertreter im Verein tätig war. Die Ehrenmitgliedschaft kann für mindestens 30jährige verdienstvolle Tätigkeit in der Verwaltung des Vereins oder wegen sonstiger außergewöhnlicher Verdienste um den Verein verliehen werden.
Die Ehrenmitgliedschaft „altershalber“ wird mit Erreichen des 65. Lebensjahres, nach mindestens 30jähriger Vereinszugehörigkeit verliehen. Die Auszeichnung erfolgt mit einer „Ehrenurkunde“.

§ 3 Vereinsehrennadel
1. Die Vereinsehrennadel wird in 2 Stufen verliehen:

in Silber und in Gold

2. Die Vereinsehrennadel in Silber können solche Personen erhalten, 
die mindestens 25 Jahre Mitglied waren.

3. Die Vereinsehrennadel in Gold können Personen mit mindestens 40jähriger Mitgliedschaft erhalten.

§ 4 Mitarbeiterehrennadel

1. Die Mitarbeiterehrennadel wird in drei Stufen verliehen:

in Bronze, in Silber und in Gold.

2. Die Mitarbeiterehrennadel in Bronze kann an Personen verliehen werden, die eine mindestens 7jährige Tätigkeit im Verein ausgeübt und dem Mitarbeiterkreis angehört haben.

3. Die Ehrennadel in Silber kann an Personen verliehen werden, die mindestens 15 Jahre in der Vereinsarbeit als Mitarbeiter tätig waren.

4. Die Mitarbeiterehrennadel in Gold kann an Personen verliehen werden, die mindestens 20 Jahre 
als Mitarbeiter des Vereins tätig waren.

5. Zum Mitarbeiterkreis gehören:

Mitglieder des Vorstandes und des Hauptausschusses Abteilungsleiter, deren Stellvertreter oder Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben.
Übungsleiter, die Betreuer, Schiedsrichter, Fähnrich und Fahnenbegleiter.


§ 5 Spielerehrennadeln

1. Die Spielerehrennadel wird in folgenden Stufen verliehen:

in Bronze, in Silber und in Gold. 

Ehrenpreis
Auszeichnung mit Urkunde Ehrenspielführer oder Ehrenfußballer

2. Die Verleihung erfolgt:

für 150 aktive Spiele: Ehrennadel in „Bronze“
für 250 aktive Spiele: Ehrennadel in „Silber“
für 350 aktive Spiele: Ehrennadel in „Gold“
für 500 aktive Spiele: „Ehrenpreis“
für 600 aktive Spiele: Auszeichnung mit Urkunde
für 700 aktive Spiele: Auszeichnung mit Urkunde 
für 800 aktive Spiele: Auszeichnung mit Urkunde 
für 900 aktive Spiele: Auszeichnung zum Ehrenspielführer
für 1000 aktive Spiele: Auszeichnung zum Ehrenfußballer


Die letzte Änderung wurde vom Ausschuss am 20.04.2005 beschlossen 
und von der Generalversammlung am 22.04.2005 bestätigt.



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